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Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung, auf den sich diese Richtlinie stützt, sollten die Mitgliedstaaten unmittelbare Kontakte zwischen ihren zuständigen Behörden bei der Anwendung dieser Richtlinie so weit wie möglich fördern.
Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin die Möglichkeit haben, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit unter Beachtung der Vorschriften dieser Richtlinie…
Für die Effizienz der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden ist es wichtig, dass die aufgrund dieser Richtlinie erhaltenen Informationen und Dokumente…
Zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens sollte die Anwendung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die Mitgliedstaaten erlassen, um dieser Richtlinie…
Da die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission die Anwendung dieser Richtlinie und die Beachtung der…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten arbeiten eng zusammen, leisten einander zügig Amtshilfe und übermitteln einander alle einschlägigen Informationen,…
Die Mitgliedstaaten sollten sich dafür entscheiden können, bestimmte Vorschriften dieser Richtlinie im Wege von Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.