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In einem gemeinsamen Rechtsraum ohne Binnengrenzen muss gewährleistet sein, dass der einer natürlichen Person in einem Mitgliedstaat gewährte Schutz in jedem anderen Mitgliedstaat, in den die betreffende Person umzieht oder umgezogen ist, aufrechterhalten und fortgesetzt wird. Es sollte auch gewährleistet sein, dass die legitime Wahrnehmung des Rechts der Unionsbürger, sich gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und gemäß Artikel 21 AEUV im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, für die Unionsbürger nicht zum Verlust des ihnen gewährten Schutzes führt.
Führt der Entzug oder der Verlust der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nicht zu einer Rückführung, so gestattet der Mitgliedstaat der…
Nach dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Cowan ist es, wenn das Gemeinschaftsrecht einer natürlichen Person die Freiheit garantiert, sich in einen…
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer muss innerhalb der Union gewährleistet sein. Dies schließt die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden…
Im Hinblick auf das Recht von Personen, die internationalen Schutz genießen, auf Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten als dem, der ihnen den internationalen…
Für die Zwecke des freien Verkehrs von gerichtlichen Entscheidungen sollte eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat…
Personen, die internationalen Schutz genießen, sollten deshalb in dem Mitgliedstaat, der ihnen internationalen Schutz gewährt hat, zu denselben Bedingungen wie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.