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Damit diese Ziele erreicht werden können, sollten in dieser Richtlinie Regeln festgelegt werden, wonach der Schutz aufgrund bestimmter nach dem Recht eines Mitgliedstaats („anordnender Staat“) angeordneter Schutzmaßnahmen auf einen anderen Mitgliedstaat, in dem die geschützte Person sich niederlassen oder aufhalten will („vollstreckender Staat“), ausgedehnt werden kann.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, daß Verbände, Organisationen oder andere juristische Personen, die gemäß den in ihrem einzelstaatlichen Recht festgelegten…
Da diese Richtlinie Fälle regelt, in denen die geschützte Person ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt, sollte der Erlass oder die Vollstreckung…
Diese Richtlinie enthält eine erschöpfende Aufzählung von Verboten und Beschränkungen, die, wenn sie im anordnenden Staat angeordnet wurden und in der…
Mit dieser Richtlinie werden Vorschriften festgelegt, nach denen eine Justizbehörde oder eine entsprechende Behörde in einem Mitgliedstaat, in dem eine…
Da in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Arten von Behörden (Straf-, Zivil- oder Verwaltungsbehörden) für den Erlass und die Vollstreckung von Schutzmaßnahmen…
Um die Begehung einer Straftat oder einer neuen Straftat zum Nachteil des Opfers im vollstreckenden Staat zu verhindern, sollte in diesem Staat eine rechtliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.