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Um die Interessen der Verbraucher zu schützen und den freien Warenverkehr mit Fruchtsäften und bestimmten gleichartigen Erzeugnissen innerhalb der Union zu verbessern, wurden mit der Richtlinie 2001/112/EG des Rates besondere Bestimmungen für die Erzeugung, Zusammensetzung und Etikettierung der betreffenden Erzeugnisse festgelegt. Diese Vorschriften sollten an den technischen Fortschritt angepasst werden und soweit wie möglich den Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen Rechnung tragen, insbesondere der allgemeinen Codex-Norm für Fruchtsäfte und -nektare (Codex Stan 247-2005), die von der Codex-Alimentarius-Kommission auf ihrer 28. Tagung vom 4. bis 9. Juli 2005 angenommen wurde (im Folgenden „Codex-Norm“). In der Codex-Norm sind insbesondere Qualitätsfaktoren und Etikettierungsvorschriften für Fruchtsäfte und gleichartige Erzeugnisse festgelegt.
Mit der Richtlinie 2001/112/EG wurden besondere Vorschriften für die Erzeugung, Zusammensetzung und Etikettierung von Fruchtsäften und bestimmten gleichartigen…
In der Codex-Norm sind insbesondere Qualitätsfaktoren und Etikettierungsvorschriften für Fruchtsäfte und gleichartige Erzeugnisse festgelegt. Der…
Unbeschadet der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten…
In der Codex-Norm ist festgelegt, dass das durch Rückverdünnung von Fruchtsaftkonzentrat hergestellte Erzeugnis als „Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat“…
Einige Lebensmittelenzyme sind für spezifische Verwendungen zugelassen, z.B. für Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse, für bestimmte…
Die Richtlinie 2001/112/EG wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 wird folgender Absatz angefügt: „Die in Anhang I definierten Erzeugnisse unterliegen den für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.