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Nach dem Übereinkommen von Aarhus ist eine effektive Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung nötig, damit die Öffentlichkeit Meinungen und Bedenken äußern kann, die für diese Entscheidung möglicherweise von Belang sind, und andererseits die Entscheidungsträger diese Meinungen und Bedenken berücksichtigen können, so dass der Entscheidungsprozess nachvollziehbarer und transparenter wird, und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für Umweltbelange sowie die Unterstützung für die getroffenen Entscheidungen wächst.
Zur Förderung des Zugangs zu Umweltinformationen gemäß dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über den Zugang zu…
Gemäß dem Århus-Übereinkommen müssen die Vertragsparteien Vorkehrungen treffen, um die Öffentlichkeit während der Ausarbeitung umweltbezogener Pläne und…
Mit dem UN/ECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in…
Mit dem UN/ECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in…
Ein besserer Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen, eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und der Zugang zu Gerichten sind…
Im Einklang mit dem Århus-Übereinkommen sollte bei der weiteren Entwicklung des Europäischen PRTR sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit einbezogen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.