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Teil 1: Mindestzielvorgaben je Kategorie vom 13. August 2012 bis zum 14. August 2015 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs I: a) Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 10 des Anhangs I fallen, — sind zu 80 % zu verwerten und — zu 75 % zu rezyklieren. b) Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 oder 4 des Anhangs I fallen, — sind zu 75 % zu verwerten und — zu 65 % zu rezyklieren. c) Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2, 5, 6, 7, 8 oder 9 des Anhangs I fallen, — sind zu 70 % zu verwerten und — zu 50 % zu rezyklieren. d) Gasentladungslampen sind zu 80 % zu rezyklieren. Teil 2: Mindestzielvorgaben je Kategorie vom 15. August 2015 bis zum 14. August 2018 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs I: a) Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 10 des Anhangs I fallen, — sind zu 85 % zu verwerten und — zu 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren. b) Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 oder 4 des Anhangs I fallen, — sind zu 80 % zu verwerten und — zu 70 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren. c) Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2, 5, 6, 7, 8 oder 9 des Anhangs I fallen, — sind zu 75 % zu verwerten und — zu 55 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren. d) Gasentladungslampen sind zu 80 % zu rezyklieren. Teil 3: Mindestzielvorgaben je Kategorie ab dem 15. August 2018 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs III: a) Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 4 des Anhangs III fallen, — sind zu 85 % zu verwerten und — zu 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren. b) Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2 des Anhangs III fallen, — sind zu 80 % zu verwerten und — zu 70 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren. c) Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 5 oder 6 des Anhangs III fallen, — sind zu 75 % zu verwerten und — zu 55 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren. d) Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 des Anhangs III fallen, sind zu 80 % zu rezyklieren.
bei Altgeräten der Kategorie 3 der Anteil des Recyclings mindestens 80 Prozent beträgt.
Auf der Grundlage eines Berichts der Kommission, dem gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt ist, überprüfen das Europäische Parlament und der Rat…
Die Verwertung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten können nur dann auf die in dieser Richtlinie…
Der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und ihren Bauteilen, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien sollte, soweit…
Recyclingverfahren, die Teil einer Verfahrenskette oder eigenständige Verfahren sind und in denen Blei-Säure-, Nickel-Cadmium- und sonstige Altbatterien und…
Bei der Überprüfung oder Berechnung, ob die Recycling- und Verwertungsziele der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.