Erwägungsgrund 11 32012L0019
Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung, durch die die Wiederverwendung, die Demontage und die Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erleichtert werden, sollten im Rahmen der Maßnahmen zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG festgelegt werden. Um die Wiederverwendung und die Verwertung mit Mitteln der Produktgestaltung zu optimieren, sollte der gesamte Lebenszyklus des Produktes berücksichtigt werden.