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Informationen über das Gewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in der Union in Verkehr gebracht werden, sowie über die Quoten für Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung (einschließlich, so weit wie möglich, Vorbereitung zur Wiederverwendung ganzer Geräte), Verwertung oder Recycling sowie die Exportquoten der im Einklang mit dieser Richtlinie gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind nötig, um festzustellen, ob die Ziele dieser Richtlinie erreicht werden. Für die Berechnung der Sammelquoten sollte eine gemeinsame Methode zur Berechnung des Gewichts der Elektro- und Elektronikgeräte entwickelt werden, um unter anderem festzulegen, ob mit diesem Begriff das tatsächliche Gewicht des gesamten Geräts in der Form, in der es vertrieben wird, gemeint ist, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien, aber ausschließlich Verpackung, Batterien, Gebrauchsanweisungen und Handbüchern.
Bei der Festlegung ambitionierter Sammelquoten sollte die Menge der anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu Grunde gelegt werden, wodurch…
Um das angestrebte Schutzniveau und die harmonisierten Umweltziele der Union zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen erlassen, um die…
Die Erfüllung der Zielvorgaben wird berechnet, indem für jede Gerätekategorie das Gewicht der Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die nach ordnungsgemäßer…
Die Mitgliedstaaten erheben auf Jahresbasis Informationen, einschließlich fundierter Schätzungen, über die Mengen und Kategorien von Elektro- und…
Unbeschadet des Artikels 5 Absatz 1 stellt jeder Mitgliedstaat die Umsetzung des Grundsatzes der Herstellerverantwortung sicher und stellt auf dieser Grundlage…
Die Verwertung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten können nur dann auf die in dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.