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Bei der Festlegung ambitionierter Sammelquoten sollte die Menge der anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu Grunde gelegt werden, wodurch unterschiedliche Lebenszyklen von Produkten in den Mitgliedstaaten, nicht saturierte Märkte und Elektro- und Elektronikgeräte mit langem Lebenszyklus gebührend berücksichtigt werden. Daher sollte in naher Zukunft eine Methode zur Berechnung der Sammelquoten anhand der Aufkommen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten entwickelt werden. Nach aktuellen Schätzungen entspricht eine Sammelquote von 85 % der anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte ungefähr einer Sammelquote von 65 % des Durchschnittsgewichts der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Vorjahren in Verkehr gebracht wurden.
Ab dem 1. Januar 2019 soll das Gesamtgewicht der erfassten Altgeräte in jedem Kalenderjahr mindestens 65 Prozent des Durchschnittsgewichts der Elektro- und…
Unbeschadet des Artikels 5 Absatz 1 stellt jeder Mitgliedstaat die Umsetzung des Grundsatzes der Herstellerverantwortung sicher und stellt auf dieser Grundlage…
Informationen über das Gewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in der Union in Verkehr gebracht werden, sowie über die Quoten für Sammlung, Vorbereitung…
Es ist wünschenswert, dass die Mitgliedstaaten hohe Sammel- und Recyclingquoten für Altbatterien und -akkumulatoren erzielen, damit in der gesamten Gemeinschaft…
Um das angestrebte Schutzniveau und die harmonisierten Umweltziele der Union zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen erlassen, um die…
Die Mitgliedstaaten berechnen die Sammelquote erstmals für das fünfte volle Kalenderjahr nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie. Unbeschadet der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.