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Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) wird ein modernes, risikobasiertes System für die Regulierung und Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Union geschaffen. Dieses System ist unerlässlich, um einen sicheren und soliden Versicherungssektor zu gewährleisten, der in der Lage ist, nachhaltige Versicherungsprodukte anzubieten und die Realwirtschaft durch die Förderung langfristiger Investitionen und zusätzlicher Stabilität zu stützen.
ein Versicherungsunternehmen, das nach der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und…
Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein modernes, risikobasiertes System für die Regulierung und Beaufsichtigung der…
Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der…
In der Richtlinie 2009/138/EG wird der 31. Oktober 2012 als Zeitpunkt für ihre Umsetzung und der 1. November 2012 als Zeitpunkt für ihre Anwendung festgelegt.…
Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der…
Um es Aufsichtsbehörden und Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zu ermöglichen, sich auf die Anwendung der neuen Aufsichtsarchitektur vorzubereiten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.