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In der Richtlinie 2009/138/EG wird der 31. Oktober 2012 als Zeitpunkt für ihre Umsetzung und der 1. November 2012 als Zeitpunkt für ihre Anwendung festgelegt. Außerdem ist in der genannten Richtlinie der 1. November 2012 als Zeitpunkt für die Aufhebung der bestehenden Versicherungs- und Rückversicherungsrichtlinien (im Folgenden zusammen „Solvabilität I“) festgesetzt.
Die Richtlinie 2012/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ändert die Richtlinie 2009/138/EG, in dem sie die Frist für die Umsetzung vom 31. Oktober…
Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der…
Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der…
Trotz der bevorstehenden Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG, insbesondere zum Zweck der Bewertung im Hinblick auf die Genehmigung interner Modelle,…
Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der…
Am 19. Januar 2011 hat die Kommission unter anderem einen Vorschlag (im Folgenden „Omnibus-II-Vorschlag“) zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG angenommen, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.