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Die unterschiedlichen Ansätze der Mitgliedstaaten bei der Anerkennung des Status als verwaistes Werk können das Funktionieren des Binnenmarkts, die Nutzung von verwaisten Werken und den grenzüberschreitenden Zugang dazu behindern. Solche unterschiedlichen Ansätze können auch zu Beschränkungen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs in Bezug auf kulturelle Inhalte führen. Daher ist eine gegenseitige Anerkennung dieses Status sinnvoll, da dies den Zugang zu verwaisten Werken in allen Mitgliedstaaten ermöglichen wird.
Ein Werk oder Tonträger, das bzw. der nach Artikel 2 in einem Mitgliedstaat als verwaistes Werk gilt, gilt in allen Mitgliedstaaten als verwaistes Werk. Dieses…
Insbesondere ist ein gemeinsames Konzept zur Bestimmung des Status als verwaistes Werk und der zulässigen Formen der Nutzung verwaister Werke erforderlich, um…
Um den Zugang der Unionsbürger zum europäischen Kulturerbe zu fördern, muss außerdem dafür gesorgt werden, dass verwaiste Werke, die in einem Mitgliedstaat…
Die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Erleichterung der Digitalisierung und Verbreitung von urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützten…
Rechteinhaber sollten berechtigt sein, den Status als verwaistes Werk zu beenden, wenn sie ihre Rechte an dem Werk oder sonstigen Schutzgegenstand geltend…
Die Mitgliedstaaten sehen Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf die Rechte auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung gemäß den Artikeln 2 bzw.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.