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Informationen über die Erstattung von Ausgaben sollten ab der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde beispielsweise in einer Broschüre, in der die grundlegenden Voraussetzungen für die Erstattung von Ausgaben aufgeführt sind, erteilt werden. Die Mitgliedstaaten sollten in dieser frühen Phase des Strafverfahrens nicht entscheiden müssen, ob das betreffende Opfer die Voraussetzungen für eine Ausgabenerstattung erfüllt.
Informationen darüber, wie und unter welchen Voraussetzungen dem Opfer Ausgaben, die ihm infolge der Teilnahme am Strafverfahren entstehen, erstattet werden…
Die Mitgliedstaaten bieten Opfern, die am Strafverfahren teilnehmen, die Möglichkeit, sich Ausgaben, die ihnen aufgrund ihrer aktiven Teilnahme am…
Unbeschadet des Artikels 54 kann die zuständige Behörde des ersuchten Mitgliedstaats von der unterliegenden Partei, die unentgeltliche Prozesskostenhilfe…
Opfern sollten durch die Teilnahme am Strafverfahren keine Kosten entstehen. Die Mitgliedstaaten sollten nur die notwendigen Kosten der Opfer erstatten müssen,…
Die Mitgliedstaaten reichen ihre Anträge auf Erstattung der Ausgaben binnen zwölf Monaten nach dem Ende des Jahres, in dem die Ausgaben getätigt wurden, bei der…
In jedem Fall ist in dem offiziellen Antrag auf Erstattung anzugeben, wie der Stand der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Hinblick auf die finanzierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.