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Die Mitgliedstaaten sollten nicht verpflichtet sein, Informationen in Fällen bereitzustellen, in denen eine Offenlegung dieser Informationen die ordnungsgemäße Behandlung eines Falls beeinträchtigen oder einem bestimmten Fall oder einer bestimmten Person schaden könnte, oder wenn sie der Ansicht sind, dass dies ihren wesentlichen Sicherheitsinteressen widersprechen würde.
Die Umstände, unter denen ein ersuchter Mitgliedstaat die Übermittlung von Informationen ablehnen kann, sollten eindeutig umschrieben und abgegrenzt sein, wobei…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Fälle zu begrenzen, in denen eine Entscheidung über die Offenlegung von Informationen, die sie im Zuge…
Allerdings sollte ein Mitgliedstaat die Übermittlung von Informationen nicht deshalb ablehnen, weil er kein eigenes Interesse daran hat oder weil diese…
Unbeschadet der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ein Mitgliedstaat im Rahmen seiner Rechtsordnung, dass die…
Die ersuchte Partei ist nicht gehalten, Auskünfte zu übermitteln, a) die sie sich für die Beitreibung derartiger, in ihrem eigenen Mitgliedstaat entstandener…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Arbeitgeber in besonderen Fällen und unter Beachtung der in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften festgelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.