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Das Opfer sollte das Recht haben, eine Entscheidung, mit der die Dolmetschleistung oder Übersetzung für unnötig befunden wird, gemäß den in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahren anzufechten. Durch dieses Recht werden die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet, einen gesonderten Mechanismus oder ein gesondertes Beschwerdeverfahren einzurichten, mit dem solche Entscheidungen angefochten werden können, und sollten die Strafverfahren nicht ungebührlich verlängert werden. Eine interne Überprüfung der Entscheidung gemäß den bestehenden einzelstaatlichen Verfahren würde ausreichen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständige Behörde begutachtet, ob das Opfer eine Dolmetschleistung oder Übersetzung gemäß den Absätzen 1 und 3…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer im Einklang mit ihrer Stellung im Strafverfahren nach einzelstaatlichem Recht unverzüglich über Entscheidungen in…
Verdächtige oder beschuldigte Personen und Personen, gegen die ein Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls läuft, sollten das Recht haben,…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass verdächtige oder beschuldigte Personen das Recht haben, eine Entscheidung, dass keine Dolmetschleistungen benötigt…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass verdächtige oder beschuldigte Personen das Recht haben, eine Entscheidung, dass keine Übersetzung von Dokumenten oder…
Dem Recht kann nur dann Geltung verschafft werden, wenn Opfer die Umstände der Tat genau erklären und eine Aussage machen können, die die zuständigen Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.