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Verdächtige oder beschuldigte Personen und Personen, gegen die ein Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls läuft, sollten das Recht haben, die Entscheidung, dass keine Dolmetschleistungen erforderlich sind, im Einklang mit den im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Verfahren anzufechten. Dieses Recht bringt für die Mitgliedstaaten nicht die Verpflichtung mit sich, einen gesonderten Mechanismus oder ein gesondertes Beschwerdeverfahren für die Anfechtung einer solchen Entscheidung vorzusehen, und es sollte nicht die Fristen beeinträchtigen, die für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gelten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass verdächtige oder beschuldigte Personen das Recht haben, eine Entscheidung, dass keine Dolmetschleistungen benötigt…
Die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte sollten in den in ihr vorgesehenen Grenzen auch — als erforderliche begleitende Maßnahmen — im Falle der…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass verdächtige oder beschuldigte Personen das Recht haben, eine Entscheidung, dass keine Übersetzung von Dokumenten oder…
Das Recht von Personen, die die Verfahrenssprache des Gerichts nicht sprechen oder nicht verstehen, auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen ergibt sich aus…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass es Verfahren oder Mechanismen gibt, um festzustellen, ob verdächtige oder beschuldigte Personen die Sprache des…
Dolmetschleistungen zu Gunsten der verdächtigen oder beschuldigten Personen sollten unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Wenn jedoch eine gewisse Zeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.