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Um die Rückverfolgbarkeit pyrotechnischer Gegenstände zu erleichtern, kennzeichnen die Hersteller sie mit einer Registrierungsnummer, die von der benannten Stelle zugeteilt wird, die die Konformitätsbewertung nach Artikel 17 durchführt. Die Nummerierung erfolgt gemäß einem einheitlichen System, das von der Kommission festgelegt wird.
Hersteller und Einführer führen Aufzeichnungen über die Registrierungsnummern der pyrotechnischen Gegenstände, die sie auf dem Markt bereitstellen, und sie stellen diese Informationen den jeweiligen Behörden auf Verlangen zur Verfügung.
Der Hersteller muss pyrotechnische Gegenstände mit einer Registrierungsnummer kennzeichnen, die von der benannten Stelle zugeteilt wird. Der Hersteller muss ein…
Das System dient zur Erhebung und Speicherung von Daten, gegebenenfalls auch auf elektronischem Wege, damit die eindeutige Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit…
Die Listen nach Absatz 1 sollen die Bezeichnung des Stoffes oder Gegenstandes enthalten. Bei Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sollen die Listen…
Benannte Stellen, die Konformitätsbewertungen durchführen, weisen Registrierungsnummern zu, durch die pyrotechnische Gegenstände, die einer…
Die Hersteller stellen sicher, dass pyrotechnische Gegenstände, die sie in Verkehr gebracht haben, gemäß Artikel 10 oder Artikel 11 gekennzeichnet sind.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.