Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei der Aufbewahrung der nach dieser Richtlinie erforderlichen Informationen zur Identifizierung von anderen Wirtschaftsakteuren, sollten die Wirtschaftsakteure nicht verpflichtet werden, solche Informationen über andere Wirtschaftsakteure zu aktualisieren, von denen sie entweder einen pyrotechnischen Gegenstand bezogen haben oder an die sie einen pyrotechnischen Gegenstand geliefert haben.
Der Wirtschaftsakteur muss die Informationen nach Absatz 1 nach dem Erwerb oder dem Überlassen des Explosivstoffes oder des pyrotechnischen Gegenstandes jeweils…
Bei der Aufbewahrung der nach dieser Richtlinie erforderlichen Informationen zur Identifizierung anderer Wirtschaftsakteure sollten die Wirtschaftsakteure nicht…
Die Wirtschaftsakteure nennen den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen die Wirtschaftsakteure, Die Wirtschaftsakteure müssen die Informationen nach Absatz 1…
Durch die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit eines Geräts über die gesamte Lieferkette hinweg können die Aufgaben der Marktüberwachung einfacher und…
Die Wirtschaftsakteure sollten dafür verantwortlich sein, dass die pyrotechnischen Gegenstände die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen, je nachdem welche…
Durch die Rückverfolgbarkeit eines elektrischen Betriebsmittels über die gesamte Lieferkette hinweg können die Aufgaben der Marktüberwachung einfacher und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.