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Einige pyrotechnische Gegenstände, insbesondere solche für Kraftfahrzeuge, wie Gasgeneratoren für Airbags, enthalten geringe Mengen handelsüblicher Sprengstoffe und militärischer Sprengstoffe. Nach Erlass der Richtlinie 2007/23/EG wurde deutlich, dass es nicht möglich sein wird, den Zusatz dieser Stoffe in ausschließlich brennbaren Zusammensetzungen zu ersetzen, in denen sie zur Erhöhung der Energiebilanz verwendet werden. Die wesentliche Sicherheitsanforderung, durch die die Verwendung von handelsüblichen Sprengstoffen und von militärischen Sprengstoffen beschränkt wird, sollte daher geändert werden.
Zu den pyrotechnischen Gegenständen sollten Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater und sonstige pyrotechnische Gegenstände für…
Die Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände ist erheblich…
In der vorliegenden Richtlinie muss klargestellt werden, dass bestimmte Erzeugnisse gemäß den Empfehlungen der Vereinten Nationen über den Transport…
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und insbesondere von Feuerwerkskörpern unterliegt in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen…
Pyrotechnische Gegenstände erfordern geeignete Maßnahmen im Hinblick auf den Schutz der Endnutzer und die Sicherheit der Bevölkerung. Pyrotechnische Gegenstände…
Die Mitgliedstaaten sollten alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass pyrotechnische Gegenstände nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.