Erwägungsgrund 7 32013L0029
Die Sicherheit bei der Lagerung fällt unter die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, mit der die Sicherheitsanforderungen für Betriebe festgelegt werden, in denen Explosivstoffe einschließlich pyrotechnischer Stoffe vorhanden sind.