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Der Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten enthält gemeinsame Grundsätze und Musterbestimmungen, die in allen sektoralen Rechtsakten angewandt werden sollen, um eine einheitliche Grundlage für die Überarbeitung oder Neufassung dieser Rechtsvorschriften zu bieten. Die Richtlinie 2007/23/EG sollte an diesen Beschluss angepasst werden.
Der Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten…
Der Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten…
Diese Verordnung sollte als Ergänzung des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen…
Der Beschluss Nr. 768/2008/EG legt gemeinsame Grundsätze und Musterbestimmungen für künftige Rechtsvorschriften zur Harmonisierung der Bedingungen für die…
Die zur Verwendung in Richtlinien zur technischen Harmonisierung bestimmten Module und Regeln des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und…
Der Beschluss 768/2008/EG legt gemeinsame Grundsätze und Musterbestimmungen für künftige Rechtsvorschriften zur Harmonisierung der Bedingungen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.