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Die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bereitstellung von pyrotechnischen Gegenständen auf dem Markt sind unterschiedlich, insbesondere was Aspekte wie Sicherheit und Leistungsmerkmale angeht.
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und insbesondere von Feuerwerkskörpern unterliegt in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen…
Damit Rechtssicherheit gewährleistet ist, muss klargestellt werden, dass die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 für die Marktüberwachung in der Union…
Die Mitgliedstaaten ergreifen alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass pyrotechnische Gegenstände nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden…
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass pyrotechnische Gegenstände nur auf dem Markt bereitgestellt werden können,…
Pyrotechnische Gegenstände erfordern geeignete Maßnahmen im Hinblick auf den Schutz der Endnutzer und die Sicherheit der Bevölkerung. Pyrotechnische Gegenstände…
Da aufgrund der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten Handelshemmnisse innerhalb der Union entstehen können, müssen sie angeglichen werden, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.