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Zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Ordnungsmäßigkeit und Integrität der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten in der Union sollten die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßige Berichte über Tätigkeiten und Vorfälle vorlegen. Die Kommission sollte regelmäßig Berichte über den Umfang der Aktivitäten in der Union sowie über Tendenzen hinsichtlich des Sicherheits- und Umweltschutzniveaus im Offshore- Erdöl- und -Erdgassektor veröffentlichen. Die Mitgliedstaaten sollten unverzüglich die Kommission sowie jeden weiteren Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet oder Offshore-Gewässer betroffen sind, und die betroffene Öffentlichkeit über schwere Unfälle unterrichten.
Informationen über schwere Unfälle bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Union können dazu beitragen, mögliche Unfallursachen besser zu…
Die Mitgliedstaaten verlangen von Unternehmen, die in ihrem Hoheitsgebiet registriert sind und selbst oder über Tochterunternehmen Offshore-Erdöl- und…
Es ist wichtig, dass alle einschlägigen Informationen, auch die technischen Daten und Parameter, für die spätere Untersuchung zur Verfügung stehen. Die…
Die Kommission ermöglicht den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten, die Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten durchführen, und angrenzenden…
Auch wenn es nicht möglich sein kann, außerhalb der Union die Anwendung des Unternehmenskonzepts zur Verhütung schwerer Unfälle durchzusetzen, sollten die…
Die Betreiber sollten sicherstellen, dass sie auf ausreichende materielle, personelle und finanzielle Ressourcen zugreifen können, um schwere Unfälle zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.