Erwägungsgrund 16 32006L0046RICHTLINIE 2006/46/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 29 32004R1935Die Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG sollten daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 4 32008L0013RICHTLINIE 2008/13/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Aufhebung der Richtlinie 84/539/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die in der Veterinärmedizin eingesetzten elektrischen Geräte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 84/539/EWG sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 107 32013L0036Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2002/87/EG sollte entsprechend geändert und die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG sollten aufgehoben werden –
Erwägungsgrund 6 32007R0333VERORDNUNG (EG) Nr. 333/2007 DER KOMMISSION vom 28. März 2007 zur Festlegung der Probenahme- und Analysemethoden für die Kontrolle des Gehalts an Spurenelementen und Prozesskontaminanten in Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2001/22/EG, 2004/16/EG und 2005/10/EG sollten dementsprechend aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt werden.