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Mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) („EBA“) errichtet. Diese Richtlinie sollte die in der genannten Verordnung festgelegte Rolle und Funktion der EBA und die bei der Übertragung von Aufgaben an die EBA zu befolgenden Verfahren berücksichtigen.
der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde…
Die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), errichtet durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des…
der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde…
Soweit die Aufsichtsbehörden die Aufsicht über die Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 bis 9 ausüben, stellen sie der Europäischen…
Die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde unterrichtet die durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des RatesABl. L 331 vom…
Die Übertragung von Aufsichtsaufgaben auf die Europäische Zentralbank (EZB) in Bezug auf einige Mitgliedstaaten sollte mit dem 2010 eingerichteten Rahmen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.