Erwägungsgrund 4 32021R0023
Da ein signifikanter Teil des Finanzrisikos im Finanzsystem der Union von CCPs im Namen von Clearingmitgliedern und deren Kunden verarbeitet wird und sich dort konzentriert, ist es unabdingbar, dass CCPs wirksam reguliert und solide beaufsichtigt werden. In der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates ist festgelegt, dass in der Union zugelassene CCPs hohe aufsichtliche und organisatorische Standards sowie strenge Wohlverhaltensregeln einhalten müssen. Die zuständigen Behörden sind beauftragt, die Tätigkeiten von CCPs in vollem Umfang zu überwachen, wobei sie im Rahmen von Aufsichtskollegien bestehend aus den einschlägigen Behörden zusammenarbeiten, um ihre jeweiligen Aufgaben zu erfüllen. In Übereinstimmung mit den seit der Finanzkrise 2008 von den Staats- und Regierungschefs der G20 eingegangenen Verpflichtungen ist in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 außerdem festgelegt, dass standardisierte OTC-Derivate zentral von einer CCP gecleart werden müssen. Mit Inkrafttreten des verpflichtenden zentralen Clearings von OTC-Derivaten dürften das Volumen und die Bandbreite der Tätigkeiten von CCPs zunehmen, was wiederum die Risikomanagementstrategien von CCPs vor zusätzliche Herausforderungen stellen könnte.