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Die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG sind einer der Hauptfaktoren für die übermäßige Nutzung von externen Bonitätsbeurteilungen. Diese Richtlinie sollte den Schlussfolgerungen der G20 und den Grundsätzen des Finanzstabilitätsrats in Bezug auf die Verringerung des Rückgriffs auf externe Bonitätsbeurteilungen Rechnung tragen. Institute sollten daher dazu angehalten werden, sogar zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen eher interne Beurteilungen anstatt externer Bonitätsbeurteilungen zu verwenden.
Die zuständigen Behörden halten Institute, die aufgrund ihrer Größe, ihrer internen Organisation und der Art, des Umfangs und der Komplexität der Geschäfte von…
Der übermäßige Rückgriff auf externe Bonitätsbeurteilungen sollte verringert werden, und die aus ihnen abgeleiteten Automatismen sollten nach und nach beseitigt…
Die Eigenmittelanforderungen für das Kredit- und das Marktrisiko sollten sich nur soweit wie nötig auf externe Bonitätsbeurteilungen (Ratings) stützen. Bei…
In der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute,…
Die Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und die…
Die Aufsichtsregelungen für E-Geld-Institute sollten überarbeitet und besser auf die Risiken dieser Institute abgestimmt werden. Außerdem sollten sie an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.