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Der übermäßige Rückgriff auf externe Bonitätsbeurteilungen sollte verringert werden, und die aus ihnen abgeleiteten Automatismen sollten nach und nach beseitigt werden. Instituten sollte daher vorgeschrieben werden, solide Kriterien für die Kreditvergabe und Kreditvergabeverfahren festzulegen. Institute sollten externe Bonitätsbeurteilungen dabei als einen von mehreren Anhaltspunkten heranziehen können, sich jedoch nicht ausschließlich oder automatisch darauf stützen.
Die zuständigen Behörden wachen unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und der Komplexität der Geschäfte eines Instituts darüber, dass dieses sich bei der…
die Institute über interne Methoden verfügen, anhand deren sie das Kreditrisiko sowohl für einzelne Schuldner, Wertpapiere oder Verbriefungspositionen als auch…
Die Eigenmittelanforderungen für das Kredit- und das Marktrisiko sollten sich nur soweit wie nötig auf externe Bonitätsbeurteilungen (Ratings) stützen. Bei…
Die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG sind einer der Hauptfaktoren für die übermäßige Nutzung von externen Bonitätsbeurteilungen. Diese Richtlinie sollte…
Da schlecht gestaltete Vergütungsgrundsätze und Anreizregelungen die Risiken von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen auf ein untragbar hohes Maß erhöhen…
Um die Solidität der Vergütungspolitik von Instituten zu gewährleisten, sollten in Bezug auf die Unternehmensführung und die Struktur der Vergütungspolitik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.