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Wird die kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung von einem Kreditinstitut oder einer Wertpapierfirma nicht vollständig erreicht, sollte dies Maßnahmen auslösen, die gewährleisten, dass das Institut rasch wieder für die vorgeschriebene Höhe an Eigenmitteln sorgt. Im Interesse der Kapitalerhaltung sollten verhältnismäßige Beschränkungen für ermessensabhängige Gewinnausschüttungen verhängt werden, die auch Dividendenzahlungen und die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile einschließen. Um sicherzustellen, dass die betreffenden Institute oder Firmen über glaubhafte Strategien zur Wiederherstellung der vorgeschriebenen Eigenmittelausstattung verfügen, sollten sie zur Aufstellung eines Kapitalerhaltungsplans verpflichtet werden, in dem dargelegt wird, wie die Ausschüttungsbeschränkungen angewandt werden sollen und welche anderen Maßnahmen das Institut oder die Firma zur Gewährleistung der Einhaltung aller vorgeschriebenen Puffer treffen will, und der den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorzulegen ist.
Die Institute treffen Vorkehrungen, um zu gewährleisten, dass der Betrag der ausschüttungsfähigen Gewinne und der ausschüttungsfähige Höchstbetrag in Bezug auf…
Die Institute treffen Vorkehrungen, um zu gewährleisten, dass die Höhe der ausschüttungsfähigen Gewinne und der ausschüttungsfähige Höchstbetrag genau berechnet…
Ein Institut, das die kombinierte Kapitalpufferanforderung nicht oder nicht mehr erfüllt, muss den maximal ausschüttungsfähigen Betrag berechnen und der…
Nach Genehmigung des Kapitalerhaltungsplans ist das global systemrelevante Institut berechtigt, eine Ausschüttung ausschüttungsfähiger Gewinne sowie Maßnahmen…
einen Plan und einen Zeitplan für die Erhöhung der Eigenmittel, um die kombinierte Kapitalpufferanforderung oder gegebenenfalls die Anforderung an den Puffer…
Um zu gewährleisten, dass Kreditinstitute und relevante Wertpapierfirmen in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums eine ausreichende Eigenmittelbasis bilden, die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.