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Die Behörden sollten für global systemrelevante Institute (G-SRI) höhere Eigenmittelanforderungen vorschreiben, um das höhere Risiko, das diese Institute für das Finanzsystem darstellen, und die potenziellen Auswirkungen ihres Ausfalls für die Steuerzahler aufzuwiegen. Schreibt eine Behörde den Systemrisikopuffer vor, und ist der G-SRI-Puffer anwendbar, so sollte der jeweils höhere gelten. Gilt der Systemrisikopuffer nur für inländische Risikopositionen, sollte er zusätzlich zu dem G-SRI-Puffer oder dem Puffer für andere systemrelevante Institute (A-SRI)) gemäß dieser Richtlinie gelten.
Unterliegt ein Institut einem Systemrisikopuffer nach Artikel 133, so gilt dieser Puffer zusätzlich zu dem A-SRI-Puffer oder dem G-SRI-Puffer, der gemäß diesem…
in dem Fall, dass die Systemrisikopufferquote für alle Risikopositionen gilt, eine Begründung dafür, weshalb die Behörde der Ansicht ist, dass sich der…
Erkennt ein Mitgliedstaat eine Systemrisikopufferquote für im Inland zugelassene Institute an, so kann dieser Systemrisikopuffer zusätzlich zu dem gemäß Artikel…
Die Bundesanstalt überprüft mindestens jährlich, ob und in welcher Höhe der Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute erforderlich ist. Dabei sind…
Solange neben einem Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute nach § 10f auch ein Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute nach § 10g…
Die Mitgliedstaaten sollten bestimmte Institute dazu verpflichten können, zusätzlich zu einem Kapitalerhaltungspuffer und einem antizyklischen Kapitalpuffer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.