Art. 18a Abs. 8 32009L0016RICHTLINIE 2009/16/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Artikel lässt Artikel 18 unberührt. Artikel 18 Absatz 4 gilt auch für Beschwerden in Bezug auf Angelegenheiten, die von MLC 2006 erfasst sind.
Erwägungsgrund 6 32013D0103BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/103/EU)
IN DER ERWÄGUNG, dass wegen des Beitritts der Union zu dem Übereinkommen näher geregelt werden muss, in welcher Weise das Übereinkommen auf die Union und auf…
Erwägungsgrund 6 32013D0456BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 2013 zur Änderung des Beschlusses 97/836/EG über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (2013/456/EU)
Das Verfahren für die Annahme der von der Union vorgelegten Vorschläge zur Änderung des Geänderten Übereinkommens sowie den Beschluss über die Einlegung eines…
Erwägungsgrund 6 32016D0590BESCHLUSS (EU) 2016/590 DES RATES vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union
Zur Durchführung einiger dieser Ziele liegen Rechtsvorschriften der Union vor. Dieses geltende Unionsrecht muss zum Teil überarbeitet werden, damit bestimmte…
Art. 1 Nr. 9 32013L0038Änderungen der Richtlinie 2009/16/EG
Folgender Artikel wird eingefügt: Verfahren im Rahmen von MLC 2006 zur Beilegung von Beschwerden an Land (1) Eine Beschwerde eines Seemanns, in der eine…
Erwägungsgrund 13 32016D1693BESCHLUSS (GASP) 2016/1693 DES RATES vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP
Gleichzeitig sollten die Maßnahmen zur Umsetzung der Resolutionen 1267(1999), 1390(2002) und 2253(2015) in das Unionsrecht dahingehend geändert werden, dass die…