Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verschiedene Teile von MLC 2006 haben in unterschiedliche Rechtsakte der Union Eingang gefunden, sowohl in Bezug auf die Flaggenstaatpflichten als auch auf die Hafenstaatpflichten. Mit der vorliegenden Richtlinie sollen nun einige der in Titel 5 von MLC 2006 vorgesehenen Bestimmungen über die Erfüllung und Durchsetzung in das Unionsrecht aufgenommen werden, die die Teile von MLC 2006 betreffen, für die solche Bestimmungen noch nicht erlassen worden sind. Diese Teile decken sich mit denen, die im Anhang zur Richtlinie 2009/13/EG des Rates wiedergegeben sind.
Durch die in dieser Richtlinie festgelegten Regeln soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen als Flaggenstaaten in Bezug auf…
Die Hafenstaatkontrolle ist in der Richtlinie 2009/16/EG, geregelt; in jener Richtlinie sollte MLC 2006 zusammen mit den Übereinkommen aufgeführt werden, deren…
In MLC 2006 sind Bestimmungen zur Durchsetzung vorgesehen, in denen die Verantwortlichkeiten der Staaten definiert sind, die Kontrollpflichten des Hafenstaates…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die unter ihrer Flagge fahrenden Schiffe ihren Flaggenstaatpflichten im Hinblick auf die Umsetzung der…
Bei der Durchführung der Hafenstaatkontrolle gemäß der Richtlinie 2009/16/EG sollten die Mitgliedstaaten den Bestimmungen von MLC 2006 Rechnung tragen, wonach…
Die Mitgliedstaaten sollten mit dem Ziel, die uneingeschränkte Anwendung dieser Richtlinie zu gewährleisten, ein System von Sanktionen für Verstöße gegen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.