Erwägungsgrund 5 32013L0039
Mit der Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik wurden im Einklang mit der Richtlinie 2000/60/EG Umweltqualitätsnormen für die 33 in der Entscheidung Nr. 2455/2001/EG genannten prioritären Stoffe und acht weitere, bereits auf Unionsebene reglementierte Schadstoffe festgelegt.