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Seit der Ableitung der Umweltqualitätsnormen für die 33 in Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG enthaltenen prioritären Stoffe wurde eine Reihe von Risikobewertungen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe , später ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, durchgeführt. Um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten und die Umweltqualitätsnormen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen über Risiken für bzw. durch die aquatische Umwelt zu aktualisieren, sollten die Umweltqualitätsnormen für einige bestehende Stoffe überarbeitet werden.
Die Ableitung von Umweltqualitätsnormen für prioritäre gefährliche Stoffe ist in der Regel mit höheren Unsicherheiten verbunden, als dies für prioritäre Stoffe…
Es wurden weitere Stoffe identifiziert, die ein erhebliches Risiko für bzw. durch die aquatische Umwelt auf Unionsebene darstellen, und gemäß den in Artikel 16…
Die Ergebnisse der im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe…
Mit der Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik wurden im…
Die Kommission hat gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Richtlinie 2000/60/EG und Artikel 8 der Richtlinie 2008/105/EG eine Überprüfung der Liste prioritärer Stoffe…
Auf der Grundlage der Ergebnisse der im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.