Art. 4 32013L0040Rechtswidriger Systemeingriff
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die vorsätzliche und unbefugte schwere Behinderung oder Störung des Betriebs…
Erwägungsgrund 17 32013L0040Mit dieser Richtlinie wird keine strafrechtliche Verantwortung in Fällen begründet, in denen die objektiven Tatbestandsmerkmale der in dieser Richtlinie…
Art. 5 32013L0040Rechtswidriger Eingriff in Daten
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das vorsätzliche und unbefugte Löschen, Beschädigen, Beeinträchtigen,…
Erwägungsgrund 8 32013L0040Es sollten gemeinsame Straftatbestände für den rechtswidrigen Zugang zu Informationssystemen, den rechtswidrigen Systemeingriff, den rechtswidrigen Eingriff in…
Art. 2 Buchst. d 32013L0040Begriffsbestimmungen
„unbefugt“ ein in dieser Richtlinie genanntes Verhalten, einschließlich Zugang, Eingriff oder Abfangen, das vom Eigentümer oder einem anderen Rechtsinhaber des…