Erwägungsgrund 2 32013L0040
Informationssysteme sind für die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Interaktion in der Union unverzichtbar. Die Gesellschaft ist in hohem und zunehmendem Maße von solchen Systemen abhängig. Das reibungslose Funktionieren und die Sicherheit dieser Systeme in der Union sind entscheidend für die Entwicklung des Binnenmarktes und für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaft. Zu einem wirksamen Gesamtrahmen mit Vorbeugemaßnahmen zur Flankierung der strafrechtlichen Reaktionen auf Cyberkriminalität sollte auch die Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus bei Informationssystemen gehören.