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Die Kommission sollte einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegen und erforderliche Gesetzgebungsvorschläge unterbreiten, die unter Berücksichtigung der Entwicklungen in Bezug auf die Cyberkriminalität zu einer Erweiterung des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie führen könnten. Solche künftigen Entwicklungen könnten technologische Entwicklungen umfassen, die beispielsweise eine wirksamere Strafverfolgung bei Angriffen auf Informationssysteme ermöglichen oder der Verhütung solcher Angriffe oder der Minimierung ihrer Auswirkungen dienen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die verfügbaren Analysen und Berichte berücksichtigen, die von den einschlägigen Akteuren und insbesondere von Europol und ENISA ausgearbeitet worden sind.
Es ist erforderlich, vergleichbare Daten in Bezug auf die in dieser Richtlinie vorgesehenen Straftaten zu erheben. Die betreffenden Daten sollten den…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 4. September 2017 einen Bericht darüber vor, inwieweit die Mitgliedstaaten die zur Einhaltung…
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 27. und 28. November 2008 wurde die Ausarbeitung einer neuen Strategie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der…
Um die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie zu überwachen und sicherzustellen, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat…
Die Ziele dieser Richtlinie sind die Angleichung des Strafrechts der Mitgliedstaaten im Bereich Angriffe auf Informationssysteme, indem Mindestvorschriften zur…
Damit die Kommission und die Mitgliedstaaten die Wirksamkeit der durch diese Verordnung eingeführten Meldeverfahren für Sicherheitsverletzungen beurteilen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.