Erwägungsgrund 19 32023L0977
Die zentralen Kontaktstellen sollten prüfen, ob die angeforderten Informationen für das Erreichen der Ziele dieser Richtlinie notwendig und verhältnismäßig sind und ob die Erklärung für die objektiven Gründe, die das Ersuchen rechtfertigen, hinreichend klar und detailliert ist, sodass Informationen nicht ungerechtfertigt oder unverhältnismäßig umfangreiche Mengen an Informationen bereitgestellt werden.