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Der Begriff „Rechtsbeistand“ in dieser Richtlinie bezeichnet eine Person, die nach nationalem Recht befähigt und befugt ist — einschließlich durch Akkreditierung durch eine dazu befugte Stelle —, Verdächtige und beschuldigte Personen rechtlich zu beraten und zu unterstützen.
die verfolgte Person zur Unterstützung ihres Rechtsbeistands im ersuchten Mitgliedstaat einen Rechtsbeistand im Geltungsbereich dieses Gesetzes bezeichnet und
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen das Recht haben, unverzüglich Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten zu…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtigen und beschuldigten Personen das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand so rechtzeitig und in einer…
Bei der Durchführung dieser Richtlinie sollten die Bestimmungen der Richtlinie 2012/13/EU berücksichtigt werden, denen zufolge Verdächtige oder beschuldigte…
Für die Verständigung zwischen verdächtigen oder beschuldigten Personen und ihrem Rechtsbeistand sollten Dolmetschleistungen gemäß dieser Richtlinie zur…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen ein Recht darauf haben, dass ihr Rechtsbeistand anwesend ist und effektiv…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.