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Den Mitgliedstaaten sollte es ferner gestattet sein, vorübergehend von dem Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand im vorgerichtlichen Stadium abzuweichen, wenn ein umgehendes Handeln der Ermittlungsbehörden zwingend erforderlich ist, um zu verhindern, dass das Strafverfahren erheblich gefährdet wird, insbesondere zur Verhinderung der Vernichtung oder Veränderung wesentlicher Beweismittel oder der Beeinflussung von Zeugen. Bei einer vorübergehenden Abweichung aus diesem Grund können die zuständigen Behörden einen Verdächtigen oder eine beschuldigte Person befragen, ohne dass ein Rechtsbeistand zugegen ist, vorausgesetzt, dass der Verdächtige oder die beschuldigte Person über sein bzw. ihr Aussageverweigerungsrecht unterrichtet wurde und dieses Recht in Anspruch nehmen kann, und dass die Befragung die Verteidigungsrechte, einschließlich des Schutzes vor Selbstbelastung, nicht beeinträchtigt. Die Befragung darf ausschließlich zu dem Zweck der Erlangung der notwendigen Informationen zur Abwendung einer erheblichen Gefährdung des Strafverfahrens und in dem dafür erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Ein Missbrauch dieser Ausnahmeregelung würde die Verteidigungsrechte grundsätzlich irreparabel beeinträchtigen.
Den Mitgliedstaaten sollte es gestattet sein, vorübergehend von dem Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand im vorgerichtlichen Stadium abzuweichen, wenn in…
In Fällen, in denen sich der Verdächtige oder die beschuldigte Person an einem weit entfernten Ort, wie etwa in Überseegebieten, befindet, oder wenn der…
Unter außergewöhnlichen Umständen und nur im vorgerichtlichen Stadium können die Mitgliedstaaten vorübergehend von der Anwendung der nach Absatz 3 gewährten…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen ein Recht darauf haben, dass ihr Rechtsbeistand anwesend ist und effektiv…
In Bezug auf bestimmte geringfügige Zuwiderhandlungen sollte diese Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, das Recht von Verdächtigen oder…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass bei der Beurteilung von Aussagen von Verdächtigen oder beschuldigten Personen oder von Beweisen, die unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.