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Die Vollstreckungsmitgliedstaaten sollten die notwendigen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass gesuchte Personen in der Lage sind, ihr Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand im Vollstreckungsmitgliedstaat wirksam wahrzunehmen, wozu auch gehört, die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand zu ermöglichen, wenn sie keinen haben, es sei denn, sie haben auf dieses Recht verzichtet. Die Vorkehrungen, gegebenenfalls auch jene betreffend die Prozesskostenhilfe, sollten nationalem Recht unterliegen. Zu diesen Vorkehrungen könnte es unter anderem gehören, dass die zuständigen Behörden für die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand anhand einer Liste von zur Verfügung stehenden Rechtsbeiständen sorgen, unter denen die gesuchten Personen wählen könnten.
Wenn Verdächtigen oder beschuldigten Personen die Freiheit entzogen wird, sollten die Mitgliedstaaten die notwendigen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen,…
Gesuchte Personen sollten das Recht haben, mit dem Rechtsbeistand, der sie im Vollstreckungsmitgliedstaat vertritt, unter vier Augen zusammenzutreffen.…
Gesuchte Personen sollten das Recht haben, mit dem Rechtsbeistand zu kommunizieren, der sie im Vollstreckungsmitgliedstaat vertritt. Diese Kommunikation sollte…
Personen, gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde (im Folgenden „gesuchte Personen“), sollten im Vollstreckungsmitgliedstaat das Recht auf Zugang…
Das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand im Vollstreckungsmitgliedstaat beinhaltet folgende Rechte der gesuchten Person in diesem Mitgliedstaat:
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen das Recht haben, unverzüglich Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.