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Unverzüglich nachdem sie darüber unterrichtet wurde, dass eine gesuchte Person einen Rechtsbeistand im Ausstellungsmitgliedstaat benennen möchte, stellt die zuständige Behörde dieses Mitgliedstaats der gesuchten Person Informationen zur Verfügung, um ihr den Zugang zu einem Rechtsbeistand in diesem Mitgliedstaat zu erleichtern. Zu diesen Informationen könnte beispielsweise eine aktuelle Liste von Rechtsbeiständen oder der Name eines Bereitschaftsanwalts im Ausstellungsmitgliedstaat gehören, die in Fällen im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl informieren und beraten können. Die Mitgliedstaaten könnten darum ersuchen, dass die entsprechende Anwaltskammer eine solche Liste erstellt.
Wollen gesuchte Personen das Recht, einen Rechtsbeistand im Ausstellungsmitgliedstaat zu benennen, wahrnehmen und verfügen sie nicht bereits über solch einen…
Personen, gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde (im Folgenden „gesuchte Personen“), sollten im Vollstreckungsmitgliedstaat das Recht auf Zugang…
Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, allgemeine Informationen — beispielsweise auf einer Internetseite oder durch ein in Polizeidienststellen ausliegendes…
Die Mitgliedstaaten bemühen sich, allgemeine Informationen zur Verfügung zu stellen, um es Verdächtigen oder beschuldigten Personen zu erleichtern, einen…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Verdächtigen oder beschuldigten Personen in Strafverfahren sowie gesuchten Personen in Verfahren zur Vollstreckung des…
Wenn Verdächtigen oder beschuldigten Personen die Freiheit entzogen wird, sollten die Mitgliedstaaten die notwendigen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.