Richtlinie 2013/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, sowie der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel 33 der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hatte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Anwendung jener Richtlinie Bericht zu erstatten, u. a. auch über die Zweckmäßigkeit einer Beendigung der Befreiung bestehender Schuldtitel nach Ablauf der zehnjährigen Übergangsfrist gemäß Artikel 30 Absatz 4 jener Richtlinie sowie über die möglichen Auswirkungen der Anwendung jener Richtlinie auf die europäischen Finanzmärkte.
Erwägungsgrund 1 32013L0050Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen