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1. Überwachung der Einhaltung der RD Die Mitgliedstaaten können verschiedene zuverlässige Prüfstrategien anwenden, um das Vorhandensein von Radioaktivität in Wasser für den menschlichen Gebrauch anzugeben. Diese Strategien können die Prüfung auf bestimmte Radionuklide oder auf ein einzelnes Radionuklid oder die Prüfung der Brutto-Alpha-Aktivität oder der Brutto-Beta-Aktivität umfassen. a) Prüfung auf bestimmte Radionuklide oder ein einzelnes Radionuklid Wenn eine der Aktivitätskonzentrationen 20 % des entsprechenden abgeleiteten Wertes übersteigt oder wenn die Tritiumkonzentration den in Anhang I genannten Parameterwert übersteigt, ist eine Analyse zusätzlicher Radionuklide erforderlich. Welche Radionuklide zu messen sind, legen die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen über mögliche Radioaktivitätsquellen fest. b) Prüfstrategien für die Brutto-Alpha-Aktivität und die Brutto-Beta-Aktivität Die Mitgliedstaaten können Prüfstrategien für die Brutto-Alpha-Aktivität und die Brutto-Beta-Aktivität anwenden, um den Parameterwert für die Richtdosis zu überwachen. Zu diesem Zweck sind Prüfniveaus für die Brutto-Alpha-Aktivität oder die Brutto-Beta-Aktivität festzulegen. Das empfohlene Prüfniveau für die Brutto-Alpha-Aktivität beträgt 0,1 Bq/l. Das empfohlene Prüfniveau für die Brutto-Beta-Aktivität beträgt 1,0 Bq/l. Liegen die Brutto-Alpha-Aktivität und die Brutto-Beta-Aktivität unter 0,1 Bq/l bzw. 1,0 Bq/l, kann der Mitgliedstaat davon ausgehen, dass die Richtdosis unter dem Parameterwert von 0,1 mSv liegt und keine weiteren radiologischen Untersuchungen erforderlich sind, wenn nicht aus anderen Informationsquellen bekannt ist, dass bestimmte Radionuklide in dem Wasser vorhanden sind und voraussichtlich zu einer Richtdosis von über 0,1 mSv führen. Liegt die Brutto-Alpha-Aktivität über 0,1 Bq/l oder die Brutto-Beta-Aktivität über 1,0 Bq/l, ist eine Analyse auf spezifische Radionuklide erforderlich. Die Mitgliedstaaten können alternative Prüfniveaus für die Brutto-Alpha-Aktivität und die Brutto-Beta-Aktivität festlegen, wenn sie nachweisen können, dass diese alternativen Niveaus mit der Richtdosis von 0,1 mSv im Einklang stehen. Welche Radionuklide zu messen sind, legen die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen über mögliche Radioaktivitätsquellen fest. Da erhöhte Tritiumwerte ein Anzeichen dafür sein können, dass andere künstliche Radionuklide vorhanden sind, sollten Tritium, die Brutto-Alpha-Aktivität und die Brutto-Beta-Aktivität in derselben Probe gemessen werden. 2. Berechnung der RD Die RD wird berechnet anhand der gemessenen Radionuklidkonzentrationen und der Dosiskoeffizienten in Anhang III Tabelle A der Richtlinie 96/29/Euratom oder neuerer, von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats anerkannter Angaben auf der Grundlage der jährlichen Wasseraufnahme (730 l für Erwachsene). Trifft die folgende Formel zu, können die Mitgliedstaaten davon ausgehen, dass die RD unter dem Parameterwert von 0,1 mSv liegt und keine weitere Untersuchung erforderlich ist: Dabei gilt: Ci(obs) = beobachtete Konzentration des Radionuklids i Ci(der) = abgeleitete Konzentration des Radionuklids i n = Anzahl der nachgewiesenen Radionuklide Abgeleitete Konzentrationen für Radioaktivität in Wasser für den menschlichen Gebrauch Ursprung Nuklid Abgeleitete Konzentration Natürlich U-238 3,0 Bq/l U-234 2,8 Bq/l Ra-226 0,5 Bq/l Ra-228 0,2 Bq/l Pb-210 0,2 Bq/l Po-210 0,1 Bq/l Künstlich C-14 240 Bq/l Sr-90 4,9 Bq/l Pu-239/Pu-240 0,6 Bq/l Am-241 0,7 Bq/l Co-60 40 Bq/l Cs-134 7,2 Bq/l Cs-137 11 Bq/l I-131 6,2 Bq/l 3. Leistungsmerkmale und Analysemethoden Im Fall der folgenden Parameter und Radionuklide muss die angewandte Analysemethode mindestens geeignet sein, die Aktivitätskonzentrationen mit der nachstehend angegebenen Nachweisgrenze zu messen: Parameter und Radionuklide Nachweisgrenze (Anm. 1, 2) Anmerkungen Tritium 10 Bq/l Anm. 3 Radon 10 Bq/l Anm. 3 Brutto-Alpha-Aktivität 0,04 Bq/l Anm. 4 Brutto-Beta-Aktivität 0,4 Bq/l Anm. 4 U-238 0,02 Bq/l U-234 0,02 Bq/l Ra-226 0,04 Bq/l Ra-228 0,02 Bq/l Anm. 5 Pb-210 0,02 Bq/l Po-210 0,01 Bq/l C-14 20 Bq/l Sr-90 0,4 Bq/l Pu-239/Pu-240 0,04 Bq/l Am-241 0,06 Bq/l Co-60 0,5 Bq/l Cs-134 0,5 Bq/l Cs-137 0,5 Bq/l I-131 0,5 Bq/l Anmerkung 1: Die Nachweisgrenze ist zu berechnen nach der Norm ISO 11929: „Determination of the characteristic limits (decision threshold, detection limit and limits of the confidence interval) for measurements of ionizing radiation — Fundamentals and application“ mit Abweichungswahrscheinlichkeiten der 1. und 2. Art von jeweils 0,05. Anmerkung 2: Messunsicherheiten sind zu berechnen und zu melden als vollständige Standardunsicherheiten oder als erweiterte Standardunsicherheiten mit einem Erweiterungsfaktor von 1,96 gemäß dem ISO-Leitfaden „Guide for the Expression of Uncertainty in Measurement“. Anmerkung 3: Die Nachweisgrenze für Tritium und Radon liegt bei 10 % des Parameterwerts von 100 Bq/l. Anmerkung 4: Die Nachweisgrenzen für die Brutto-Alpha-Aktivität und die Brutto-Beta-Aktivität liegen bei 40 % der Prüfwerte von 0,1 bzw. 1,0 Bq/l. Anmerkung 5: Diese Nachweisgrenze gilt nur für die Erstprüfung im Hinblick auf die RD für eine neue Wasserquelle. Falls die Erstprüfung keinen plausiblen Grund dafür ergibt, dass Ra-228 20 % der abgeleiteten Konzentration überschreitet, kann die Nachweisgrenze auf 0,08 Bq/l für spezifische Routinemessungen für das Nuklid Ra-228 erhöht werden, bis eine anschließende erneute Kontrolle erforderlich ist. ·
Sofern die zuständige Behörde eine Untersuchung künstlicher Radionuklide angeordnet hat, muss für die Beurteilung der Rest-Beta-Aktivitätskonzentration folgende…
Bei der Erstuntersuchung sind die Aktivitätskonzentration von Radon-222 sowie die Richtdosis im Hinblick auf natürliche Radionuklide zu ermitteln. Eine…
1. Allgemeine Grundsätze und Überwachungshäufigkeit Alle Parameter, für die gemäß Artikel 5 Absatz 1 Parameterwerte festzulegen sind, unterliegen einer…
PARAMETERWERTE FÜR RADON UND TRITIUM UND RD VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH Parameter Parameterwert Einheit Anmerkungen Radon 100 Bq/l (Anm. 1) Tritium…
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Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung nach den Artikeln 7 und 101 1. Unbeschadet der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.