Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Berücksichtigung des technischen Fortschritts und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte zu erlassen, um Anhang I Teil B Nummern 2.3, 2.4, 2.5 und 3 sowie Anhang I Teil C Nummer 3 und die Anhänge V, VII und IX zu ändern. Dies wird es der Kommission künftig gestatten, Prüfzyklen für Hybridmotoren einzuführen und Prüfkraftstoffe mit Biokraftstoffbeimengungen in die Tabelle der Prüfkraftstoffe aufzunehmen, sobald diese Prüfkraftstoffe international anerkannt worden sind. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.
Um diese Verordnung an den technischen Fortschritt anzupassen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die…
Die Kommission sollte ermächtigt werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) delegierte Rechtsakte zu erlassen,…
Um dem technischen Fortschritt und den Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen Rechnung tragen zu können, sollte der Kommission daher die…
Zur Anpassung an schnelle technische, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV…
Um die in Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 5 Absätze 1 und 2 genannten Bezeichnungen von Fahrzeugklassen zu aktualisieren, Anhang I Nummer 3 in Bezug auf Methoden…
Zur Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.