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Zwar werden die Verantwortlichkeiten der Flaggenstaaten durch die Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt, indem das freiwillige Auditsystem der IMO-Mitgliedstaaten in das Unionsrecht aufgenommen und die Zertifizierung der Qualität der nationalen Verwaltungsverfahren eingeführt wird, allerdings wäre eine separate Richtlinie, in der die Arbeitsnormen für Seeleute festgelegt sind, angemessener, da damit den unterschiedlichen Zwecken und Verfahren klarer Rechnung getragen würde, ohne dabei die Richtlinie 2009/21/EG zu berühren.
Die Richtlinie 2009/21/EG findet auf das Übereinkommen der IMO Anwendung. In jedem Fall könnten die Mitgliedstaaten ein Qualitätsmanagementsystem für die…
Durch die in dieser Richtlinie festgelegten Regeln soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen als Flaggenstaaten in Bezug auf…
Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesem Artikel können die Mitgliedstaaten gegebenenfalls öffentliche Einrichtungen oder andere Organisationen,…
Die Mitgliedstaaten sollten mit dem Ziel, die uneingeschränkte Anwendung dieser Richtlinie zu gewährleisten, ein System von Sanktionen für Verstöße gegen die…
Die Mitgliedstaaten sollten sich bei der Durchführung der Hafenstaatkontrolle gemäß der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.…
Da Schiffe während des Baus oder der Reparatur überall in der Welt mit Schiffsausrüstung ausgestattet werden, gestaltet sich die Marktüberwachung ganz besonders…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.