Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Richtlinie 2009/21/EG findet auf das Übereinkommen der IMO Anwendung. In jedem Fall könnten die Mitgliedstaaten ein Qualitätsmanagementsystem für die operativen Teile der von dieser Richtlinie erfassten Tätigkeiten ihrer Seeverkehrsverwaltung mit Bezug zu den Flaggenstaatpflichten entwickeln, umsetzen und fortschreiben.
Zwar werden die Verantwortlichkeiten der Flaggenstaaten durch die Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt, indem das…
Die Mitgliedstaaten sollten sich bei der Durchführung der Hafenstaatkontrolle gemäß der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.…
In Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten und in Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Übereinkommen gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass…
Die Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und…
Die Mitgliedstaaten sollten mit dem Ziel, die uneingeschränkte Anwendung dieser Richtlinie zu gewährleisten, ein System von Sanktionen für Verstöße gegen die…
Angesichts der globalen Dimension der Schifffahrt muss die Union den internationalen Regelungsrahmen für die Sicherheit im Seeverkehr anwenden und stützen. Nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.