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Ständige berufliche Weiterbildung trägt zu einer sicheren und effektiven Praxis von Berufsangehörigen bei, die in den Genuss der automatischen Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen kommen. Es ist wichtig, die weitere Stärkung ständiger beruflicher Weiterbildung in diesen Berufen zu fördern. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere die ständige berufliche Weiterbildung für Ärzte, Fachärzte, praktische Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, für Zahnärzte, Fachzahnärzte, Tierärzte, Hebammen, Apotheker und Architekten fördern. Diese von den Mitgliedstaaten zur Förderung der ständigen beruflichen Weiterbildung für diese Berufe ergriffenen Maßnahmen sollten der Kommission mitgeteilt werden, und die Mitgliedstaaten sollten sich über bewährte Verfahren in diesem Bereich austauschen. Die ständige berufliche Weiterbildung sollte Entwicklungen in den Bereichen Technik, Wissenschaft, Reglementierung und Ethik umfassen und die Berufsangehörigen motivieren, am lebenslangen Lernen, das für ihren Beruf von Bedeutung ist, teilzunehmen.
die Mitgliedstaaten sorgen im Einklang mit den spezifischen Verfahren der einzelnen Mitgliedstaaten durch die Stärkung einer steten beruflichen Fortbildung…
Angesichts der raschen Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik ist das lebenslange Lernen in einer Vielzahl von Berufen äußerst wichtig. Vor diesem…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle beruflichen Verwender sowie alle Vertreiber und Berater Zugang zu einer geeigneten Fort- und Weiterbildung bei von…
Durch die Richtlinie 2005/36/EG sollte durch die Einführung gemeinsamer Ausbildungsgrundsätze ein stärkerer Automatismus der Anerkennung von…
Die berufliche Weiterbildung fördert die berufliche und soziale Handlungskompetenz. Sie dient der Erneuerung, Erhaltung, Erweiterung und Verbesserung von…
Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) Die Mitgliedstaaten sorgen im Einklang mit den spezifischen Verfahren der einzelnen Mitgliedstaaten durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.