Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aus der Überprüfung der Richtlinie 2005/36/EG ergab sich die Notwendigkeit, die Verzeichnisse der Tätigkeiten in Industrie, Handel und Handwerk in Anhang IV zu aktualisieren und dabei mehr Klarheit und Flexibilität zu schaffen, gleichzeitig aber eine auf Berufserfahrung gestützte Regelung der automatischen Anerkennung für diese Tätigkeiten beizubehalten. Anhang IV bezieht sich zurzeit auf die Internationale Standardklassifikation der Wirtschaftszweige (ISIC) aus dem Jahr 1958 und spiegelt die aktuelle Struktur der Wirtschaftstätigkeiten nicht mehr wider. Die ISIC ist seit 1958 mehrfach überarbeitet worden. Daher sollte die Kommission den Anhang IV anpassen können, damit die Regelung der automatischen Anerkennung unberührt bleiben kann.
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte nach Artikel 57c zur Anpassung der Verzeichnisse der Tätigkeiten in Anhang IV zu erlassen, für die die…
Artikel 20 erhält folgende Fassung: Anpassung der Verzeichnisse der Tätigkeiten in Anhang IV Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte nach Artikel…
Für die internationale Vergleichbarkeit von Wirtschaftsstatistiken ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane…
Der Anhang III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) des Abkommens wurde zuletzt durch den Beschluss Nr. 1/2004 des Gemischten Ausschusses…
Es ist geboten, die Vorschriften zu vereinfachen, die in den Mitgliedstaaten, in denen die betreffenden Berufe reglementiert sind, die Aufnahme bestimmter…
Mit der Erstellung einer überarbeiteten Fassung der Standardklassifikation der Berufe müssen insbesondere die Bezugnahmen auf die ISCO-88 bzw. auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.