Erwägungsgrund 7 32012L0023RICHTLINIE 2012/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. September 2012 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunkts ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Zeitpunkt der Aufhebung von Solvabilität I entsprechend verschoben werden.
Erwägungsgrund 9 32016R1033VERORDNUNG (EU) 2016/1033 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juni 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer (Text von Bedeutung für den EWR)
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Marktstörungen zu verhindern, ist es erforderlich und gerechtfertigt, dringend Maßnahmen zu treffen, um den…
Erwägungsgrund 9 32016L1034RICHTLINIE (EU) 2016/1034 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juni 2016 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (Text von Bedeutung für den EWR)
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Marktstörungen zu verhindern, ist es erforderlich und gerechtfertigt, dringend Maßnahmen zu treffen, um den…
Erwägungsgrund 19 32014D0792BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 13. November 2014 über das von den Anweisungsbefugten der Kommission und den Exekutivagenturen zu verwendende Frühwarnsystem (2014/792/EU)
Die Einräumung dieser Gelegenheit sollte ausnahmsweise aufgeschoben werden, um die Vertraulichkeit der Untersuchung oder nationaler Gerichtsverfahren zu wahren,…
Erwägungsgrund 3 32009R0148VERORDNUNG (EG) Nr. 148/2009 DER KOMMISSION vom 20. Februar 2009 zur Aufhebung von elf überholten Verordnungen im Bereich der gemeinsamen Fischereipolitik
Aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit sollten die im zweiten Erwägungsgrund genannten Verordnungen aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 8 32009R1139VERORDNUNG (EG) Nr. 1139/2009 DES RATES vom 20. November 2009 zur Aufhebung bestimmter überholter Rechtsakte des Rates
Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Klarheit sollten diese überholten Verordnungen und Beschlüsse aufgehoben werden —